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Mit Update-/Servicepaketen Geld sparen

Für die Softwarelösungen “Brandschutzordnung 2024” und “Fluchtplan 2024” sind im Bestellprozess jeweils Update-/Servicepakete (Softwarepflege) hinzubuchbar. Doch was bringen dieses Upgrades genau? Diese Frage beantworten wir in diesem Kurzposting. Das Paket verbrieft insgesamt drei wertige Vorteile: 1. Kunden erhalten mit Erwerb eine zusätzliche Einzelplatzlizenz zur unbegrenzten Nutzung bereitgestellt. Gerade für Teams und Unternehmen, welche ohnhin zwei Arbeitsplätze mit dem Programm ausstatten wollen, ist das interessant – vor allem wegen Punkt 2. Für beide Einzelplatzlizenzen ist das Update auf die nächsthöhere Programmversion bereits inklusive. Zudem werden Feature-Updates bereits unterjährig und fortlaufend über den Update-Dialog in die laufende Programmversion eingespielt. Damit werden Normänderungen, neue Programmverbesserungen und Features schneller nutzbar. Zum Vergleich: Kunden ohne Paket erhalten über den Updater ausschließlich Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen eingespielt – im Übrigen verbleibt die Software auf dem Stand zum Kaufzeitpunkt. Das Sahnehäubchen ist mit Punkt 3 ein erweiterter Support am Telefon bzw. per E-Mail.

Lohnt sich nun also der digitale Griff zum Update-/Servicepaket (Softwarepflege)? Am Beispiel der Software “Fluchtplan” (vereinfachend ohne Zusatzmodule) zeigen wir die Ersparnis auf: Eine zusätzliche Einzelplatzversion kostet hier 239,40€ netto. Das (fakultative) Update auf die nächsthöhere Programmversion schlägt dann zum Jahreswechsel mit 199,00€ zzgl. MwSt. pro Einzelplatzversion zu Buche. Diesen Gesamtkosten von 637,40€ netto stehen anfangs Anschaffungskosten für das Paket i.H.v. 227,50€ gegenüber. In Summe sparen Kunden mit der Paketbuchung demnach satte 409,90€ netto gegenüber Einzelkauf zweier Lizenzen zzgl. der jeweiligen Updatekosten.

Ob das Paket ein guter Deal ist, sollten Kunden anhand Ihres Nutzungsverhaltens selbst entscheiden. Ein Brandschutzbetrieb, welcher wegen regelmäßiger Projekte auf fortlaufende Aktualisierungen angewiesen ist, wird in unserem Update-/Servicepaket womöglich eher einen Nutzen sehen. Unternehmen, die hingegen Ihre Flucht- und Rettungspläne erstellen und dann ggf. erst in einigen Jahren Aktualisierungen daran vornehmen müssen, kommen auch ohne laufende Updates und Zweitlizenz gut durch Ihr Vorhaben – hier genügt eine einfache Einzelplatzlizenz ohne Zusatzpaket.

Sie haben Fragen zum Thema? Dann kontaktieren Sie bitte unseren Support.

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Out now: Software-Updates der Version “2024”

Qualität, Funktionalität, Sicherheit – der Anspruch an die Softwareprodukte “Fluchtplan” und “Brandschutzordnung” ist zu recht hoch. Mit Leidenschaft programmiert in Dresden, fanden auch für die neusten Programmversionen zahlreiche Features ihren Weg auf die große Live-Bühne. Der professionelle Einsatz u.A. in Unternehmen, Behörden und Planungsbüros verpflichtet zu höchsten Standards von Stabilität, Datenschutz und Sicherheit – gerade im Zuge heutiger Herausforderungen. Eine kontinuierliche Arbeit an den Programmen, sowie die beständige Pflege und Weiterentwicklung durch erfahrene Softwareentwickler, garantieren Verlässlichkeit, Bedienfreundlichkeit und Normkonformität. Versionsübergreifend über 6.500 aktive Nutzern sind die beste Referenz – wir danken für Ihr z.T. langjähriges Vertrauen in diese Anwendungen und würden uns freuen, wenn diese Sie auch zukünftig bei Ihren Vorhaben weiterbringen!

Für Bestandskunden der Programmversionen 2021/2022/2023 ist ab sofort ein Update buchbar. Die gewohnten Update-Konditionen sind dabei unverändert geblieben. Alle Neuerungen und Details zu den Versionsänderungen finden Sie im Verlauf der o.g. Update-Produktseiten aufgelistet.

“Fluchtplan 2024” (Einzelplatzlizenz) und “Fluchtplan 2024 CS” (Netzwerklizenz)

Zur Bestellung

 

“Brandschutzordnung 2024” (Einzelplatzlizenz) und “Brandschutzordnung 2024 CS” (Netzwerklizenz)

Zur Bestellung

 

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Release-Informationen bis Version 2023.32.0.5 (Fluchtplan) und Version 2023.32.0.23 (Brandschutzordnung)

Mit Erreichen der Versionsstände 2023.32.0.5 bei der Softwarelösung “Fluchtplan 2023” bzw. 2023.32.0.23 bei “Brandschutzordnung 2023” im August 2023 wurden weitere kleinere Bugs behoben und neue Features für die Kunden mit Update/Servicepaket (Softwarepflege) bereitgestellt. Die Änderungen werden über den programmeigenen Updater automatisiert eingespielt. Im Detail betreffen bei der Anwendung “Fluchtplan 2023” die Neuerungen folgende Punkte:

  • Ein neues Objekt “Gleis” steht zur Verfügung
  • Einzelne Objekte werden bei mouse-over hervorgehoben
  • Für die Programmeinstellungen werden verbesserte, neue Hinweise angezeigt
  • Für Schraffuren lässt sich ein Rotationswinkel definieren
  • Rechtecke werden dann quadratisch erstellt, wenn die Control-Taste (STRG oder CTRL) auf der Tastatur beim skalieren gedrückt wird.
  • Eine dauerhafte Speicherung des Objektauswahlmodus wurde realisiert
  • Die Farbe der Richtungspfeile lässt sich in den Planvoreinstellungen definieren
  • Weitere Verbesserungen wie z.B. beim Verschieben von Objekten mit gedrückter CTRL-Taste wurde verbessert

Über den Button “Ideenbörse” im Reiter “Extras” lassen sich weiterhin Vorschläge zur Funktionsverbesserung übermitteln.

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Neue Sicherheitszeichen in „Fluchtplan 2022“

Mit der 2. Änderung der DIN EN ISO 7010 wurden im Juli 2022 neue Sicherheitszeichen bekannt gegeben. Für den Einsatz im Unternehmen relevant dürften insbesondere die Piktogramme E064 „Ersthelfer“ und F017 „Feuerwehraufzug“ sein. 

Die insgesamt 15 neuen Zeichen werden auch für Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne gem. DIN 14095 benötigt. Sie sind bereits via Update in die aktuelle Programmausgabe „Fluchtplan 2022“ eingespielt worden. Nutzer von Vorversionen gelangen über ein Update bzw. Neuerwerb der Software an die Aktualisierungen – gerne beraten wir Sie hierzu. 

Neue Piktogramme der DIN EN ISO 7010
Auswahl der neuen Piktogramme gem. Änderung 2022:07 der DIN EN ISO 7010
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Brandschutzordnung Teil A in Ukrainisch

Die aktuelle Situation zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine stellt Kommunen, Wohnungsgesellschaften, Vereine und Hotels auch beim Thema des organisatorischen Brandschutzes vor neue Herausforderungen. Mit der Pflicht zum Aushang der Brandschutzordnung Teil A in entsprechenden Massenquartieren, Beherbergungsstätten und Wohngemeinschaften muss dem Anspruch Rechnung getragen werden, dass die enthaltenen Informationen auch von den Lesenden verstanden werden können. Ein Aushang ausschließlich in Deutsch ist daher nicht ausreichend.

Mit der Software “Brandschutzordnung 2022” konnte man bisher bereits mit einem Klick die Brandschutzordnung Teil A in mehrere Fremdsprachen überführen, darunter Englisch, Franzsösisch, Spanisch, Rumänisch, Türkisch und Arabisch. Mit dem letzten Update wurde diese Auswahl nun um die Sprache Ukrainisch ergänzt. Durch die einfache Bedienbarkeit und die vorgefertigte Maske lässt sich damit sehr einfach eine Brandschutzordnung Teil A in Ukrainisch erstellen. Eine Anschaffung des PC-Programmes ist damit u.U. eine Alternative zur externen Beauftragung, muss doch jede Brandschutzordnung Teil A den Gegebenheiten vor-Ort individuell angepasst werden. Mit den weiteren Erstellfunktionen für die Brandschutzordnung Teil B (Mitarbeiter) und Teil C (Brandschutzbeauftragte) in Deutsch liefert die Software verlässliche Lösungen für weitere Einsatzfelder im organisatorischen Brandschutz.

Gerne beraten wir Sie. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit der Software finden Sie hier.

Brandschutzordnung Teil A in ukrainischer Sprache erstellen
Mit der Sprachauswahl lässt sich die Brandschutzordnung Teil A leicht in Ukrainisch ausdrucken.