Übersichtlich ausgewiesene Fluchtwege, Standorte von Hilfsmitteln zum Löschen, Behandeln und Bergen sowie der offizielle Sammelpunkt bei Evakuierungen – genau diese Informationen und noch viele nützliche Details mehr zeigt ein Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601 in leicht-verständlicher Weise. Visuell mit nur wenigen geschriebenen Worten soll so nichtkundigen Besuchern von öffentlichen Gebäuden schnell und effektiv in Gefahrensituationen geholfen werden. Durch in den letzten Jahren international weiter vereinheitlichte Gestaltungsrichtlinien nach ISO-Normen sind Flucht- und Rettungspläne auch einem internationalem, fremdsprachlichem Publikum im Ernstfall eine große Hilfe.
Dieser Fachartikel informiert über Gestaltungsgrundlagen, rechtliche Normen und Besonderheiten sowie den Einsatz von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 in der Praxis.
Inhalt
- Gestaltungsgrundlagen gem. DIN ISO 23601
- Standortwahl und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen
- Pflichten für Arbeitgeber gem. Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel (ASR)
- Gibt es ein DIN ISO 23601 Download kostenlos?
- Überarbeitung alter Flucht- und Rettungspläne
1. Gestaltungsgrundlagen von Flucht- und Rettungsplänen gem. DIN ISO 23601
Ihren Beitrag zu einheitlichen, internationalen Gestaltungsgrundlagen von Flucht- und Rettungsplänen trägt in Deutschland die DIN ISO 23601 Rechnung. Diese wurde Ende 2010 durch die DIN Deutsches Institut für Normung e.V. aus den internationalen Vorgaben der ISO-Norm geschaffen und zuletzt im Jahr 2020 mit Veröffentlichung der Version DIN ISO 23601:2020 aktualisiert. Damit ist in Deutschland auf nationaler Ebene die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen geregelt. Wird die ISO-Norm in allen 167 Mitgliedsländern der ISO („International Organization for Standardization“) ratifiziert und angewandt, dann hätte dies aufgrund der internationalen Vertrautheit eine erhebliche Bedeutung für die grenzüberschreitende Verständlichkeit von Fluchtplänen.
Anforderungen und Besonderheiten
Gemäß dieser DIN-Norm gilt folgendes bei der Erstellung zu beachten:
- Das Layout muss farbig und in einer Mindestgröße von DIN-A3 angelegt sein (ausgenommen Einzelraumpläne z.B. in Hotels, dann DIN-A4). Für alle Pläne einer baulichen Anlage gilt das Prinzip der Einheitlichkeit. Der Hintergrund des Flucht- und Rettungsplans muss weiß sein (oder nachleuchtend weiß nach ISO 3864-1). Kommt ein lang-nachleuchtendes Material zum Einsatz muss dieses mindestens der Klasse C nach ISO 17398 entsprechen.
- Obligatorisch sind die Legende sowie die Überschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in Landessprache. Es ist unerheblich, ob die Überschrift in Groß- oder Kleinbuchstaben geschrieben ist. Die Legende muss alle Sicherheitszeichen und Farbcodes erklären.
- Die Mindesthöhe der Überschrift muss, bezogen auf die kürzere Blattseite, 7% des Flucht- und Rettungsplanes betragen. Die Buchstabenhöhe muss mind. 60% der Höhe der Überschrift betragen. Die Mindestgröße von Buchstaben im Allgemeinen (Erläuterungen, Markierungen) muss mindestens 2 mm betragen.
- Die Mindestgröße für Sicherheitszeichen und Symbole beträgt 7mm. Bei der Grundrissdarstellung auf dem „Flucht- und Rettungsplan“ sind für äußere Wände Mindestbreiten von mind. 1,6 mm und für Innenwände von mind. 0,6 mm vorgeschrieben. Weitere Einzelheiten müssen eine Größe von mind. 0,15 mm aufweisen.
- In Abhängigkeit der Gebäudegröße sind die Maßstäbe des Plans zu wählen. Diese betragen mindestens 1:100 bei kleinen und mittleren baulichen Anlagen, 1:250 bei großen baulichen Anlagen und 1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden.
- Der Standort des Betrachters muss ersichtlich sein. Darüber hinaus muss der Flucht- und Rettungsplan im Gebäude so angebracht sein, dass die Sichtausrichtung korrekt ist. Demnach sind beim Lesen des Plans z.B. Objekte zur Linken des Betrachters auch links dargestellt.
- Der Flucht- und Rettungsplan muss stets auf dem neusten Stand sein. Sie müssen gut sichtbar, lesbar und ausgeleuchtet im Gebäude angebracht sein.
- Sammelstellen müssen entweder im Detailplan oder im Übersichtsplan mit dem entsprechenden Symbol dargestellt werden.
Bestandteile und Aufbau
Ein Flucht- und Rettungsplan beinhaltet mehrere Module mit verschiedenen Funktionen. Neben dem klassischen Aufzeigen des Fluchtweges und der vorhandenen Hilfseinrichtungen soll sich der Benutzer leicht orientieren und die einzuleitenden Folgehandlungen erlesen können. Dies dient nicht nur zur Anleitung in Not- und Schocksituationen sondern auch zur präventiven Wissensaneignung vor einem etwaigen Notfall.
Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601:
- Der Detailplan enthält den Grundriss des Gebäudes oder relevanten Gebäudeteils, bereinigt um nicht relevante Einzelheiten (z.B. Mobiliar) sowie ergänzt durch die Hervorhebung wichtiger Bestandteile für die Flucht aus einer Gefahrensituation. Dabei soll eine übersichtliche, leicht verständliche Lesbarkeit sowie eine lagerichtige Ausrichtung des Plans sichergestellt werden. Der Detailplan beinhaltet die Darstellung des Betrachterstandortes und aller horizontalen und vertikalen Fluchtwege, sowie von Notausgängen, Treppen, behindertengerechten Evakuierungsinstrumenten (z.B. Rampen) und Aufzügen. Zudem sind alle Standorte von Brandbekämpfungsgeräten und Erste-Hilfe-Instrumente auszuweisen und die jeweilige Art herauszustellen (z.B. Feuerlöscher).
- Ein zusätzlicher Übersichtsplan muss immer dann auf dem Flucht- und Rettungsplan platziert werden, wenn eine Gesamtübersicht der baulichen Anlage aus dem Detailplan selbst nicht möglich ist. Er darf 10% der Fläche des Gesamtlayouts nicht übersteigen und es muss der Ausschnitt des Detailplans markiert sein. Der Übersichtsplan muss entsprechend die Sammelstellen sowie eine vereinfachte Darstellung der nahen Umgebung (Straßen, Parkplätze/Freiflächen, andere Gebäude) enthalten.
- Auf (oder separat unmittelbar neben) einem Flucht- und Rettungsplan sind die Verhaltenstafeln für den Brandfall und bei Unfällen auszuweisen. Inhaltlich richten sich diese nach örtlichen Gegebenheiten. Der Planbestandteil “Verhalten im Brandfall” entbindet nicht von der etwaigen Pflicht zum Aushang einer Brandschutzordnung Teil A gem. DIN 14096.
- Als sonstige Angaben sind auf dem Flucht- und Rettungsplan zudem Planersteller, Name der baulichen Anlage, Geschossbezeichnung, Datum der Planerstellung sowie Revisionsnummer und Plannummer auszuweisen.
Farbgebung und Materialien
Um im Notfall eine gute und flüchtige Lesbarkeit des Flucht- und Rettungsplanes sicherzustellen, sind insbesondere die Regeln zur farblichen Gestaltung zwingend vorgegeben. Hoher Kontrast und eine geringe Anzahl Farben erhöhen die Übersichtlichkeit. Vorgegeben sind folgende Punkte:
- Die Überschrift des Flucht- und Rettungsplanes muss ebenfalls in der Sicherheitsfarbe grün und der Kontrastfarbe nach ISO 3864-1 dargestellt werden.
- Die Fluchtwege sind hellgrün zu unterlegen. Durch die Verwendung der Sicherheitsfarbe grün für die jeweiligen Richtungspfeile muss ein ausreichender Kontrast zwischen flächiger Fluchtwegunterlegung und den Richtungspfeilen bestehen.
- Der Standort des Betrachters muss in der Sicherheitsfarbe blau dargestellt werden.
- Die zur Darstellung kommenden Sicherheitszeichen müssen den Sicherheitsfarben gem. ISO 3864-1 entsprechen.
- Grundrisslinien der baulichen Anlage sind in schwarz zu zeichnen.
- Der Text muss ebenfalls schwarz dargestellt werden. Einzelne, besondere Hervorhebungen sind in anderen Farben möglich.
- Für Flucht- und Rettungspläne sind Materialien zu wählen, welche für die geplante Nutzungsdauer den am Anbringungsort vorherrschenden Umgebungseinflüssen (z.B. Licht, Feuchtigkeit/Spitzwasser, etc.) gerecht werden.
Gestalterische Anforderungen für Arbeitsstätten gem. ASR A 1.3 und ASR A2.3
Wichtige Vorgaben für Arbeitgeber hinsichtlich der Flucht- und Rettungspläne gem. DIN ISO 23601 enthalten die technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz Arbeitsstättenregeln), welche vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.
Insbesondere die Arbeitsstättenregeln ASR A2.3 und ASR A1.3 benennen für den jeweiligen Anwendungsbereich die Anforderungen, wie ein Arbeitgeber eine Arbeitsstätte einzurichten und zu betreiben hat. Hält der Arbeitgeber die technischen Regeln ein, kann der Arbeitgeber davon ausgehen die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Andere gewählte Lösungen müssen mindestens die geforderten Standards der Arbeitsstättenregeln erreichen.
Speziell die Arbeitsstättenregeln ASR A1.3 und ASR A2.3 enthalten konkrete gestalterische Anforderungen, welche jedoch durch die Anforderungen der DIN ISO 23601 abgedeckt sind.
In der ASR A2.3 im Punkt 9, Absatz (2), (3) und (4) ist bspw. formuliert, dass Flucht- und Rettungswege aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich gestaltet sein müssen. Dabei müssen Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zum Einsatz kommen. Es ist der Gebäudegrundriss (oder Gebäudeteile), der Fluchtwegverlauf, der Standort des Betrachters sowie die Lage von Sammelstellen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutz-Inventar. Zudem sind Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen zu integrieren.
Die ASR A 1.3 benennt in Nr. 6, Absatz (1)-(3) weitestgehend folgende Punkte:
- Der Standort des Betrachters ist darzustellen.
- Flucht- und Rettungspläne müssen den Weg an einen sicheren Ort aufzeigen. Fluchtwege von Arbeitsplatz/Standort in einen sicheren Bereich oder ins Freie müssen ersichtlich werden. Sammelstellen sind entsprechend zu kennzeichnen.
- Sie müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- und Katastrophenfall enthalten.
- Erste-Hilfe und Brandschutzeinrichtungen sind anzuzeigen.
- Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gem. Anlage 1 der ASR A1.3 gestaltet sein
- Besteht der Flucht- und Rettungsplan aus einem Gebäudeteil, so ist die Lage dieses Teils im Gesamtkomplex zu verdeutlichen.
- Weichere Vorgaben zur Größe: Hier wird von „vorzugsweise“ Maßstab 1:100 gesprochen, sowie die Plangröße „sollte“ das Format DIN A3 nicht unterschreiten. Für besondere Anwendungsfälle ist DIN A4 möglich (Hotel-/Klassenzimmer, etc.).
- Der Flucht- und Rettungsplan ist farbig anzulegen.
Beide Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 sind frei über das Internet einseh- und herunterladbar.
2. Standortwahl und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen
Flucht- und Rettungspläne sind an Standorten anzubringen, welche stets gut zugänglich sind und an welchen sich der Plan deutlich von der Umgebung abheben kann. Zudem sollten Sie stets gut lesbar sein (Montagehöhe, Lichteinfall, etc.).
Die Anbringung des Flucht- und Rettungsplanes gem. DIN ISO 23601 erfolgt stets an strategisch-sinnvollen Stellen des Fluchtweges wie z.B. Haupteingängen, an Treppenhäusern/ Aufzügen, Flurgabelungen und Abzweigungen. Der Benutzer hat sich stets an dem jeweiligen Standort über die an dieser Stelle vorherrschenden Fluchtmöglichkeiten informieren zu können. Adressaten sind nicht ausschließlich flüchtende Personen sondern auch die Rettungskräfte.
In DIN/TR 4844-4 Punkt 10 wird u.A. die korrekte empfohlene Anbringungshöhe von Flucht- und Rettungsplänen benannt. Sie beträgt ca. 1,60 m – gemessen vom Boden bis zur Planmitte. Eine abweichende Empfehlung gilt für Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Personen mit ca. 1,30 m.
Die Befestigung an einer ausgewählten Stelle erfolgt dauerhaft. Dies ist wichtig, da der Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan fest eingetragen ist. Zudem merken sich regelmäßig verkehrende Personen den Anbringungsort, und suchen diesen im Gefahrenfall auf.
Der Flucht- und Rettungsplan muss lagerichtig angebracht sein, sodass während des Lesens Fluchtrichtung und Gesamtorientierung stimmen.
3. Pflichten für Arbeitgeber gem. Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und Arbeitsstättenregel (ASR)
Einflüsse der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Eine besondere Pflicht zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen gem. DIN ISO 23601 trifft insbesondere Arbeitgeber, zumindest soweit Sie in den Geltungsbereich des §4 (4) der Verordnung über Arbeitsstätten ArbStättV vom 12.08.2004 fallen.
Dort heißt es, dass ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen ist, „[…] wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.“ Zudem soll in angemessenen Abständen anhand dieses Planes geübt werden.
Einflüsse gem. Arbeitsstättenregel ASR A2.3
Arbeitgeber sollten die Aspekte der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 im Punkt 9 Absatz (5) hinsichtlich der Standortwahl und Anbringung beachten, da dies vorgegebene Mindeststandards darstellen. Flucht- und Rettungspläne sollen demnach:
- in ausreichender Anzahl und an geeigneten Stellen ausgehangen sein.
- bezogen auf den Standort des Betrachters lagerichtig ausgerichtet sein.
- auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung lesbar sein, sofern am Ort des Aushangs eine Sicherheitsbeleuchtung gem. Punkt 8 der ASR A2.3 erforderlich ist. Dies kann durch den Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung oder durch die Verwendung langnachleuchtender Materialien erreicht werden.
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 schreibt in Punkt 9 Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne für Arbeitsstätten. Im Absatz (1) ist definiert, dass diese notwendig sind:
- Bei unübersichtlicher Führung des Fluchtwegs, z.B. über Zwischengeschosse, durch eher große und/oder verwinkelte Räume usw.
- Bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
- für Arbeitsstätten, welche eine erhöhte Gefährdung aufweisen, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben können. Die Arbeitsstätten mit erhöhter Gefährdung können Räume mit erhöhter Brandgefährdung (ohne selbststätige Feuerlöscheinrichtung), Giftstoffgefährdung, Explosionsgefährdung oder Explosionsstoffgefährdung sein.
Schulungen und Begehungen zu Fluchtwegen sind seitens des Arbeitgebers regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu organisieren. Auf Grundlage der Flucht- und Rettungspläne sind Räumungsübungen durchzuführen. Details regeln die Absätze (6) und (7) im Punkt 9 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3.
4. Gibt es ein DIN ISO 23601 Download kostenlos?
Viele Themeninteressierte wollen mehr über den genauen Wortlaut der DIN ISO 23601 wissen und den Normen-Text einsehen. Dies ist jedoch nicht ganz so einfach, wie vielleicht gedacht. Anders als öffentliche Gesetze und Verordnungen, welche im Internet abruf- und herunterladbar sind, handelt es sich bei Normen um privatwirtschaftliche Dokumente, die dem Urheberrecht unterliegen. Zum Hintergrund, warum die DIN ISO 23601 nicht von Jedermann kostenfrei zum Download angeboten werden darf:
In Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) die unabhängige, privatwirtschaftliche Instanz zur Normung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Sie bringt Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft zusammen und dokumentiert einheitliche Standards, wie z.B. die DIN ISO 23601 zur einheitlichen Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen.
Nach eigenen Angaben der DIN wirken an den aktuell rund 34.000 Normen der unterschiedlichsten Disziplinen rund 33.500 Experten aus Wirtschaft, Forschung, von Verbraucherseite und öffentlicher Hand mit. Über die Vermarktung der Norm-Texte refinanziert sich demnach das Deutsche Institut für Normung e.V. zu großen Teilen.
Die Frage, ob die DIN ISO 23601 zum Download kostenlos angeboten wird, muss demnach verneint werden. Alle Normen-Texte sind urheberrechtlich von DIN geschützt und werden exklusiv über den Beuth Verlag, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Instituts für Normung e.V., vertrieben. Die DIN ISO 23601 kann ab 82€ als PDF-Download erworben werden, was sich meist nur für ein Fachpublikum rechnet. Für Interessierte lohnt der Gang in die Universitäts- oder Hochschulbibliothek – dort hält man den Normtext meist zur Einsicht vor.
→ Link zum Download-Angebot der Norm DIN ISO 23601:2021-11 des Beuth-Verlages
5. Überarbeitung alter Flucht- und Rettungspläne
Sind Flucht- und Rettungspläne im Einsatz, welche nach einer älteren Norm erstellt wurden, dann besteht kein zwingender Anpassungsbedarf an die DIN ISO 23601. Voraussetzung ist allerdings, dass bei Erstellung die damalig zugrundeliegende Norm korrekt eingehalten wurde. Änderungen, z.B. von Grundrissen oder Fluchtwegen, verpflichten jedoch zur inhaltlichen Aktualisierung. Dabei gilt: Grundlegende Änderungen des Flucht- und Rettungsplanes rechtfertigen eine gesamtheitliche Überführung in die neue Norm DIN ISO 23601. Geringfügige Anpassungen können gem. der Alt-Norm in bestehende Pläne eingearbeitet werden.
Ansprechpartner für die Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sind bspw. Dienstleister aus den Bereichen Brandschutz und Sicherheitsarchitektur sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Vermehrt nehmen z.B. kommunale Stellen und Unternehmen die Erstellung und Pflege Ihrer Sicherheitspläne selbst in die Hand – die Erstellung normgerechter Flucht- und Rettungspläne durch eigenes Personal wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten ist dank einfacher, intuitiver Softwarelösungen oftmals eine gute Inhouse-Option. Eine Auswahl professioneller Softwarelösungen ab 399€ finden Sie im Fluchtplan-Software-Vergleich von fluchtplan24.de.
(Quelle: DIN ISO 23601, ASR A1.3, ASR A2.3, ArbStättV, DIN/TR 4844-4; Stand: 07.02.2023, Keine Gewähr – Irrtümer/redaktionelle Fehler vorbehalten!)