Flucht- und Rettungsplan

Lebensretter: Flucht- und Rettungsplan – vielmals ein Muss in Deutschland

Ein Flucht- und Rettungsplan zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für zahlreiche Einsatzbereiche des öffentlichen Lebens. Er ist häufig z.B. in öffentlich-zugänglichen Gebäuden, aber auch Unternehmensstandorten,  kommunalen Einrichtungen oder dem Gastgewerbe zu finden. Die Hauptaufgabe des Flucht- und Rettungsplans ist dabei klar definiert: Personen, die sich ständig bzw. regelmäßig in einem Gebäude aufhalten (z.B. Mitarbeiter, Schüler, etc.) sollen über das richtige Verhalten im Gefahrenfall aufgeklärt werden – ebenso auch eher kurzzeitig verweilende Gäste und Besucher. Damit verschafft der Flucht- und Rettungsplan einen Überblick über das Gebäude und vermittelt Wissen zu Fluchtmöglichkeiten sowie Rettungs- und Alarmierungsausstattung.

Ein Flucht- und Rettungsplan hilft aktiv dabei, Leben zu retten. Er ist wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes und sollte von Behörden, Betreibern und der Unternehmensführung stets die notwendige Relevanz erfahren. Denn: Werte sind versicherbar, der Verlust an Menschenleben ist jedoch unwiederbringlich! In diesem Artikel finden Sie detaillierte Informationen zum Flucht- und Rettungsplan und wie er Sie und die in Ihrem Verantwortungsbereich befindlichen Personen (Mitarbeiter, Gäste, Kinder, etc.) im Gefahrenfall richtig unterstützen kann.

Inhalt

  1. Bestandteile eines Flucht und Rettungsplan
  2. Wer benötigt einen Flucht- und Rettungsplan?
  3. Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
  4. Flucht- und Rettungsplan erstellen – so geht’s!
  5. Montage von Flucht- und Rettungsplänen
  6. Regelmäßige Pflichten und Erfordernisse

Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplan

Die gestalterischen Vorgaben für einen Flucht- und Rettungsplan sind in Deutschland streng genormt. So sind beispielsweise Aufbau, Bestandteile und Größenverhältnisse explizit in der DIN ISO 23601 definiert. Neben einer Überschrift als „Flucht- und Rettungsplan“ wird ein Grundriss des Objektes oder betreffenden Gebäudeteils gefordert. Dieser Grundriss muss in Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke bestimmte Vorgabe der DIN-Vorschrift erfüllen. Neben Rettungswegen und der Positionsangabe des Betrachters („Standort Nadel“) werden entsprechend der Gegebenheiten vor-Ort u. A. Piktogramme zu Erste-Hilfe- sowie Feuerbekämpfungsausstattung, Sammelstelle und den Alarmierungseinrichtungen (z.B. Notfalltelefone, Hausalarm, Brandmelder, etc.) eingezeichnet. Die Art, Farbe und Mindestgröße der Symbole ist ebenfalls genormt.

Wichtig: Etwaige vorhandenen Schilder im Objekt nach der alten DIN 4844-2 müssen mit Aushang des Flucht- und Rettungsplans ebenfalls gegen die neuen Versionen ausgetauscht werden.

Weiterhin beinhaltet ein Flucht- und Rettungsplan die Informationstafeln „Verhalten im Brandfall“ und „Verhalten bei Unfällen“. Eine Übersichtskarte zeigt die Umgebung, meist inklusive der Sammelstelle. Die Legende zur oben angesprochenen Symbolik sollte dann mehrsprachig angelegt sein, wenn dies entweder behördlich gefordert ist (z.B. Gastgewerbe) oder wenn die gewöhnliche Nutzerschaft eines Gebäudes eher eine Fremdsprache spricht (z.B. Englisch bei einer internationalen Schule).

Flucht- und Rettungsplan erstellen undim B1 Aluminium Klapprahmen aushängen

Insgesamt ist der Flucht- und Rettungsplan übersichtlich und leicht verständlich zu gestalten. Er muss stets lagerichtig angeordnet sein, sodass sich Lese- und tatsächliche Blickrichtung decken. Eine Möblierung des Grundrisses sollte ebenso entfallen wie die Angabe von technischen Piktogrammen zum Gebäude und dessen Ausstattung. Letzteres wird in einem Feuerwehrplan gem. DIN 14095 aufgeführt – dieser Plan ist sozusagen das Äquivalent zum Flucht- und Rettungsplan. Er richtet sich ausschließlich an die Rettungskräfte und beinhaltet speziell für die Rettung relevante Informationen. Er wird nicht ausgehangen sondern bei der kommunalen Brandschutzbehörde und den Feuerwehren hinterlegt und im Einsatzfall zu Rate gezogen.

Wer benötigt einen Flucht- und Rettungsplan?

Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiges Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten – sei es durch Selbstrettung, Bergung, Alarmierung oder schnelle Unfallersthilfe. Jeder, der für andere Personen verantwortlich ist, sollte daher auch das Thema Flucht- und Rettungsplan auf der Agenda haben. Mit einfachen Mitteln und im übersichtlichen Budgetrahmen lässt sich die Sicherheit der in einem Gebäude befindlichen Personen deutlich erhöhen. Darüber hinaus zeigen Sie u. A. die vorhandene Ausstattung für Brandbekämpfung und  -alarmierung auf, sodass rasch Maßnahmen zum Werteerhalt durchgeführt werden können. Für folgende Stellen sind Flucht- und Rettungspläne vorgeschrieben:

 1. Als Arbeitgeber tätige Unternehmen/Selbstständige, Kommunen, Institutionen, Vereine etc.

Bereits ab dem ersten Mitarbeiter greift die Gültigkeit des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für Arbeitgeber, welches in §18 entsprechende Verordnungsermächtigungen verbrieft. Die daraus erwachsene Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient „[…]der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.“ Spezifische Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan finden sich in den „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), speziell in der ASR A2.3. Darüber hinaus sind auch in der ASR A1.3 Anforderungen formuliert. Diese ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Sie konkretisieren damit die Anforderungen der ArbStättV und sind damit entsprechend hinzuzuziehen, zu beachten und einzuhalten. Für die Überwachung deren Einhaltung sind auf landes- und kommunalebene die Arbeitsschutzverwaltungen (Gewerbeaufsichtsämter, Landesämter für Arbeitsschutz, Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen, etc.) zuständig. Bei Verstoß drohen Geldstrafen. So ist im „Bußgeldkatalog der Arbeitsstättenverordnung“ (LV56, Herausgabedatum 02/2013) des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beispielsweise für das Fehlen der Vorkehrungen für Flucht und Rettung („[…]insbesondere die Erstellung und Bekanntgabe eines Flucht-und Rettungsplans[…]“) ein Regelsatz von 2.000€ vorgesehen.

2. Hotels und Pensionen

Beherbergungsstätten wie z.B. Hotels und Pensionen sind meist aufgrund behördlicher Auflagen verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne vorzuhalten. Darüber hinaus handelt es sich in den meisten Fällen ebenfalls um Arbeitsstätten, was ein Erfordernis nach den o.g. Rechtsvorschriften erforderlich macht.

Eine Besonderheit bei Beherbergungsgewerben (insbesondere Hotel und Pension) ist, dass ein Flucht- und Rettungsplan sowie Verhaltenshinweise unmittelbar in den einzelnen Gästezimmern ausgehangen werden muss. So weist es die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (MBeVO) der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aus. Aus der Praxis ergibt sich zudem häufig eine zusätzliche behördliche Auflage, dass der Flucht- und Rettungsplan mehrsprachig (meist Deutsch und Englisch) auszufertigen ist. Hinsichtlich Größe und Maßstab gibt es für Zimmerpläne normative Ausnahmen – diese können im Format DIN A4 erstellt und z.B. an der Zimmertür-Innenseite befestigt werden.

Legende mehrsprachig eines Flucht- und Rettungsplan
Beispiel für eine mehrsprachige Legende (Deutsch/Englisch/Französisch) eines Flucht- und Rettungsplans

3. Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Schulen, Behördengebäude und Kindergärten erfüllen ebenfalls die Arbeitgebereigenschaft. Zudem sind behördliche Anforderungen und Auflagen des Brandschutzes, orientiert an Brandschutzleitfäden des Bundes oder der Länder, sowie speziellen Rechtsvorschriften, in besonderem Maße gegeben.

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss stets sorgfältig, vollständig und normgerecht erstellt werden. Die erstellende Person sollte umfassendes Wissen über die Bestimmungen der Norm DIN ISO 23601 sowie den baulichen und organisatorischen Brandschutz vorweisen können. Restriktionen und Anforderungen an den Planersteller sind nicht verbrieft.

Idealerweise sind durch einschlägige, themenpassende Berufserfahrung, Studienabschlüsse oder einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten über eine zertifizierte Stelle (z.B. TÜV, DEKRA, etc.) entsprechende Qualifikationen nachweisbar. Um einen Flucht- und Rettungsplan normsicher erstellen zu können empfiehlt sich als passendes Arbeitsinstrument eine Fluchtplan-Software, welche die Einhaltung der gestalterischen Parameter überwacht und die Erstellung vereinfacht. Auch unter Zuhilfenahme einer passenden Softwarelösung ist ein Basiswissen zum Thema Brandschutz unabdingbar, was das Vorhandensein einer der o.g. Qualifikationen grundsätzlich rechtfertigt.

Bei der Auswahl eines externen Dienstleisters zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan sollten neben den Konditionen insbesondere Aspekte wie z.B. Referenzen, Reputation/Marke und das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung Berücksichtigung finden. Die Beauftragung etablierter Fachbetriebe kann sich mit Blick auf spätere Aktualisierungserfordernisse als vorteilhaft erweisen. Diese bieten meist Jahre später noch eine Betreuung für Bestandskunden an, was bei kleineren Planänderungen etwaige Wartezeiten und vor allem die Kostennote deutlich minimieren kann. Wenn beauftragte Freelancer oder Startups nicht mehr verfügbar sind, muss i.d.R. aus urheberrechtlichen Gründen oder wegen fehlender Datenkompatibilität eine kostenspielige Neuerstellung des Flucht- und Rettungsplan erfolgen.

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Flucht- und Rettungsplan erstellen – so geht’s!

Grundlage für jeden Flucht- und Rettungsplan ist ein Objektgrundriss. Liegt dieser digital als weiterverarbeitbare Datei vor (z.B. vom Architekten als Ebenen-PDF oder DWG-Datei) ist lediglich eine Aufbereitung/Aufarbeitung erforderlich. Anders verhält es sich, wenn Grundrisse nur als Foto, Bauplan oder Handskizze zur Verfügung stehen – der dem Flucht- und Rettungsplan zugrunde liegende Objektgrundriss muss hier mit hohem manuellen Aufwand neu erstellt werden. Format und Maßstab sind normgerecht zu definieren und die Ausrichtung gem. der geplanten Aushangposition durchzuführen.

In einem nächsten Schritt werden Fluchtwege gekennzeichnet und die entsprechenden Piktogramme für die Sicherheitsausstattung gesetzt. Die Darstellung erfolgt gem. dem ausgearbeiteten Brandschutzkonzept, welches z.B. durch den internen oder externen Brandschutzbeauftragten im Zuge einer Begehung erstellt oder z.B. im Zuge der Architektenplanung (Neubau, bauliche Veränderungen) mit ausgearbeitet wurde. Externen Dienstleistern für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind diese Informationen bereitzustellen, da diese i.d.R. keine Objektbegehungen durchführen.

In einem finalen Schritt werden Verhaltenstafeln, Stempelfeld und Legende erzeugt sowie eine Übersichtskarte gesetzt. Das Layout des Flucht- und Rettungsplans wird grafisch nachbearbeitet um eine übersichtliche und ansprechende Optik zu gewährleisten.

Die Ausführung der o.g. Schritte zur Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans kann durch befähigte Personen in Eigenregie mittels passender Fluchtplan-Software erfolgen. Alternativ ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Erstellleistung möglich.

Montage von Flucht- und Rettungsplänen

Die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen muss ortsunveränderlich erfolgen. Es sind zentrale Aushangstandorte im Bereich eines verlaufenden Fluchtweges zu wählen, bei welchem sich häufiger Personen aufhalten. Dies ist regelmäßig z.B. an Aufzügen, Treppenaufgängen und Kreuzungspunkten sowie in Eingangsbereichen und  Pausenräumen der Fall.

Es ist mindestens ein Flucht- und Rettungsplan pro Etage vorzusehen. Sie sind bezogen auf den Standort des Betrachters lagerichtig und exakt an der mittels Standort-Nadel eingezeichneten Position auszuhängen.

Aushanglösung sollte „schwer entflammbar“ sein

Der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes muss so erfolgen, dass der Plan stets von äußeren Einflüssen geschützt ist. Der Fluchtplan kann mit einer geeigneten Aushanglösung an der Wand befestigt werden, welche neben optischen Anforderungen der Innenraumgestaltung insbesondere brandschutztechnische Erfordernisse erfüllt. Eine Brandschutzzertifizierung der Klasse B1 gem. DIN 4102-1 oder die vergleichbare Eigenschaft des Brandverhalten „schwer entflammbar“ der verwendeten Materialien sind hier i.d.R. erste Wahl für einen Flucht- und Rettungsplan.

Ein B1 Aluminium-Klapprahmen erfüllt diese materiellen Anforderungen. Er wird vierfach an der Wand verschraubt. Durch den Klappmechanismus lassen sich Pläne leicht austauschen. Ein B1 Bilderrahmen ist materialseitig ebenso geeignet. Er kann sich aufgrund der wählbaren Rahmenfarbe ggf. besser in die Innenraumgestaltung einfügen und benötigt lediglich eine Einzelaufhängung (z.B. Nagel) zur sicheren Montage – Arbeitsaufwand, Lärm und Schmutz werden so minimiert.

Für Zimmerpläne in Beherbergungsstätten wie Hotels oder Pensionen empfiehlt sich die Montage als laminierter, UV-beständiger Ausdruck mit selbstklebender Rückseite. Der Flucht- und Rettungsplan darf hier im Format DIN A4 ausgefertigt werden und lässt sich somit problemlos an der Zimmertür-Innenseite aufkleben.

Fluoreszierendes Trägermedium für mehr Sicherheit

Das Trägermedium, also das Material auf welches der Flucht- und Rettungsplan aufgedruckt wird, ist in Abhängigkeit der Lichtverhältnisse am Aushangstandort zu wählen. Es wird unterschieden zwischen einem UV-beständigen Farbausdruck auf Normalpapier und dem UV-beständigen Farbausdruck auf ein lang-nachleuchtendes Spezialmedium. Letzteres ist lt. ASR A1.3 insbesondere dann erforderlich, wenn der Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung in dem betreffenden Objekt gem. Arbeitsstättenregel vorgeschrieben ist, deren Ausrichtung für eine Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplanes am Aushangstandort jedoch nicht ausreicht. Durch die fluoreszierende Eigenschaft des Flucht- und Rettungsplanes lädt sich dieser kontinuierlich bei Normallicht auf und leuchtet bei Dunkelheit nach (z.B. Ausfall der Hauptbeleuchtung oder Sichtbeeinträchtigung im verrauchten Flur) Somit kann der Flucht- und Rettungsplan trotz der einschränkenden Umgebungsverhältnisse besser lokalisiert und gelesen werden. Für langnachleuchtende Medien ist die Klasse C gem. DIN 67510 / ISO 17398 vorgeschrieben. Das entspricht einer Mindestleuchtdichte von 140 mcd/m² und garantiert eine lange und intensive Leuchtwirkung.

Auf die richtige Höhe kommt es an

Bei der Montage eines Flucht- und Rettungsplans soll insbesondere die korrekte Aushanghöhe beachtet werden. Diese ist in der DIN/TR 4844-4:2020-07 geregelt und soll in einer Höhe von 1,60m -gerechnet auf den Abstand zwischen Fußboden und Fluchtplanmitte- zu erfolgen. Dabei ist unerheblich, ob der Flucht- und Rettungsplan im Hoch- oder Querformat ausgefertigt ist. Ebenso ist die DIN-Größe nicht relevant. Die Montage hat in Waage zu erfolgen.

Ein Flucht- und Rettungsplan wird in 1,60m Höhe montiert.

Regelmäßige Pflichten und Erfordernisse

Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass der Flucht- und Rettungsplan stets auf dem aktuellen Stand ist. Damit sind insbesondere bauliche Anpassungen am Objekt sowie Änderungen z.B. von Fluchtwegführung, Sicherheitsausstattung oder Aushangstandort umgehend in den Flucht- und Rettungsplan einzuarbeiten.

Darüber hinaus spricht die ASR A1.3 vom Erfordernis einer regelmäßigen Kontrolle für Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Eine konkrete Zeitvorgabe ist nicht formuliert. Verantwortliche sollten über Ihre internen oder externen Brandschutzbeauftragte jedoch im Abstand von ca. zwei Jahren die Flucht- und Rettungspläne prüfen lassen und dies aktenkundig vermerken.

Ist ein Austausch notwendig, wird dieser zudem durch das Fortführen der Revisionsnummer im Stempelfeld des Flucht- und Rettungsplans vom Planersteller dokumentiert.

Wichtig: Alte Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-2 dürfen nicht mehr aktualisiert werden. Sie sind neu zu erstellen und an den Erfordernissen der DIN ISO 23601 auszurichten.

 

(Stand: 01.02.2023, Keine Gewähr – Irrtümer/redaktionelle Fehler vorbehalten!)