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Wenn Brandschutz versagt – Lehren aus dem Unglück in Crans-Montana

In der vergangenen Silvesternacht kam es in einer Bar im schweizerischen Crans-Montana zu einem tragischen Unglück, das auch über die Region hinaus für Aufmerksamkeit sorgt. Erste Erkenntnisse und Berichte deuten darauf hin, dass grundlegende Brandschutzanforderungen nicht eingehalten wurden – Mängel, die im Zusammenspiel schwerwiegende Folgen haben können und in vielen Fällen vermeidbar sind. Gerade in stark frequentierten Innenräumen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, kommt es auf funktionierende Sicherheitsmaßnahmen an. Als Brandschutzfachbetrieb möchten wir das Ereignis zum Anlass nehmen, typische Schwachstellen zu beleuchten und praxisnahe Hinweise für Betreiber abzuleiten.

Was lief schief? Typische Brandschutzmängel

Auch wenn die Ermittlungen noch laufen, zeigen erste Berichte ein bekanntes Muster aus früheren Unglücken:

  • Unzureichende oder versperrte Flucht- und Rettungswege
    Engstellen, verschlossene Türen oder fehlende Kennzeichnungen kosten im Ernstfall wertvolle Sekunden.
  • Hohe Brandlasten und leicht entzündliche Materialien
    Dekorationen, Möbel oder Wandverkleidungen ohne ausreichende Brandschutzklassifizierung beschleunigen Brand- und Rauchentwicklung.
  • Fehlende oder mangelhafte Alarmierung
    Ohne funktionierende Alarmierung erkennen Gäste die Gefahr oft zu spät – insbesondere in lauter, dunkler Umgebung.
  • Unzureichend geschultes Personal
    Personal ist im Brandfall der entscheidende Faktor: Einweisung, Räumungsorganisation und ruhige Führung können Leben retten.
  • Einsatz von Pyrotechnik und offenem Feuer in Innenräumen
    Der Einsatz von Pyrotechnik, Wunderkerzen, Kerzen oder ähnlichen offenen Zündquellen in geschlossenen Räumen stellt ein erhebliches Brandrisiko dar und sollte unbedingt vermiedern werden.

 

Lehren für Betreiber – unabhängig vom Land

Das Unglück zeigt einmal mehr: Brandschutz ist kein „Papier-Thema“, sondern gelebte Praxis. Betreiber sollten sich u. A. kritisch fragen:

  1. Sind unsere Fluchtwege jederzeit nutzbar, beleuchtet und eindeutig gekennzeichnet?
  2. Wissen Mitarbeitende, was im Brandfall konkret zu tun ist?
  3. Wurden Umbauten, Dekorationen oder Nutzungsänderungen brandschutztechnisch geprüft?
  4. Werden Kontrollen, Wartungen und Unterweisungen regelmäßig dokumentiert?

Brandschutz endet nicht mit der Genehmigung – er beginnt dort erst.

Könnte so etwas auch in Deutschland passieren?

Grundsätzlich gilt: Ja – theoretisch schon. Auch in Deutschland haben wir tragische Beispiele, etwa das Loveparade-Unglück 2010 in Duisburg, bei dem sicherheitsrelevante Aspekte unterschätzt wurden. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland in vielen Bereichen strenger:

  • klare Vorgaben in Bauordnungen und Sonderbauverordnungen
  • verpflichtende Brandschutzkonzepte
  • regelmäßige Prüfungen durch Bauaufsicht, Feuerwehr, Fachbetriebe oder Sachverständige

Aber: Vorschriften helfen nur, wenn sie konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Auch hierzulande entstehen Risiken oft schleichend – durch Nachlässigkeit, Zeitdruck oder wirtschaftliche Interessen.

Fazit: Brandschutz ist Führungsaufgabe

Das Unglück von Crans-Montana mahnt uns alle. Für Betreiber und Unternehmer bedeutet das: Brandschutz darf nicht delegiert oder verdrängt werden. Er ist Teil der unternehmerischen Verantwortung – gegenüber Gästen, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit.

Das sollten Sie tun:

  • Lassen Sie Ihre Objekte regelmäßig überprüfen. Konsultieren Sie Fachbetriebe bei Unsicherheiten.
  • Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig und praxisnah. Versäumen Sie nicht, neue Mitarbeiter im Rahmen der Einarbeitung zu belehren.
  • Prüfen Sie, ob Fluchtwege, Flucht- und Rettungspläne, Beschilderungen, sowie Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Ausstattung in notwendigem Maße vorhanden sind
  • Hinterfragen Sie bestehende Konzepte kritisch – auch wenn „es schon immer so war“.
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Mit Update-/Servicepaketen Geld sparen

Für die Softwarelösungen “Brandschutzordnung 2024” und “Fluchtplan 2024” sind im Bestellprozess jeweils Update-/Servicepakete (Softwarepflege) hinzubuchbar. Doch was bringen dieses Upgrades genau? Diese Frage beantworten wir in diesem Kurzposting. Das Paket verbrieft insgesamt drei wertige Vorteile: 1. Kunden erhalten mit Erwerb eine zusätzliche Einzelplatzlizenz zur unbegrenzten Nutzung bereitgestellt. Gerade für Teams und Unternehmen, welche ohnhin zwei Arbeitsplätze mit dem Programm ausstatten wollen, ist das interessant – vor allem wegen Punkt 2. Für beide Einzelplatzlizenzen ist das Update auf die nächsthöhere Programmversion bereits inklusive. Zudem werden Feature-Updates bereits unterjährig und fortlaufend über den Update-Dialog in die laufende Programmversion eingespielt. Damit werden Normänderungen, neue Programmverbesserungen und Features schneller nutzbar. Zum Vergleich: Kunden ohne Paket erhalten über den Updater ausschließlich Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen eingespielt – im Übrigen verbleibt die Software auf dem Stand zum Kaufzeitpunkt. Das Sahnehäubchen ist mit Punkt 3 ein erweiterter Support am Telefon bzw. per E-Mail.

Lohnt sich nun also der digitale Griff zum Update-/Servicepaket (Softwarepflege)? Am Beispiel der Software “Fluchtplan” (vereinfachend ohne Zusatzmodule) zeigen wir die Ersparnis auf: Eine zusätzliche Einzelplatzversion kostet hier 239,40€ netto. Das (fakultative) Update auf die nächsthöhere Programmversion schlägt dann zum Jahreswechsel mit 199,00€ zzgl. MwSt. pro Einzelplatzversion zu Buche. Diesen Gesamtkosten von 637,40€ netto stehen anfangs Anschaffungskosten für das Paket i.H.v. 227,50€ gegenüber. In Summe sparen Kunden mit der Paketbuchung demnach satte 409,90€ netto gegenüber Einzelkauf zweier Lizenzen zzgl. der jeweiligen Updatekosten.

Ob das Paket ein guter Deal ist, sollten Kunden anhand Ihres Nutzungsverhaltens selbst entscheiden. Ein Brandschutzbetrieb, welcher wegen regelmäßiger Projekte auf fortlaufende Aktualisierungen angewiesen ist, wird in unserem Update-/Servicepaket womöglich eher einen Nutzen sehen. Unternehmen, die hingegen Ihre Flucht- und Rettungspläne erstellen und dann ggf. erst in einigen Jahren Aktualisierungen daran vornehmen müssen, kommen auch ohne laufende Updates und Zweitlizenz gut durch Ihr Vorhaben – hier genügt eine einfache Einzelplatzlizenz ohne Zusatzpaket.

Sie haben Fragen zum Thema? Dann kontaktieren Sie bitte unseren Support.

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Brandschutzordnung Teil A in Ukrainisch

Die aktuelle Situation zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine stellt Kommunen, Wohnungsgesellschaften, Vereine und Hotels auch beim Thema des organisatorischen Brandschutzes vor neue Herausforderungen. Mit der Pflicht zum Aushang der Brandschutzordnung Teil A in entsprechenden Massenquartieren, Beherbergungsstätten und Wohngemeinschaften muss dem Anspruch Rechnung getragen werden, dass die enthaltenen Informationen auch von den Lesenden verstanden werden können. Ein Aushang ausschließlich in Deutsch ist daher nicht ausreichend.

Mit der Software “Brandschutzordnung 2022” konnte man bisher bereits mit einem Klick die Brandschutzordnung Teil A in mehrere Fremdsprachen überführen, darunter Englisch, Franzsösisch, Spanisch, Rumänisch, Türkisch und Arabisch. Mit dem letzten Update wurde diese Auswahl nun um die Sprache Ukrainisch ergänzt. Durch die einfache Bedienbarkeit und die vorgefertigte Maske lässt sich damit sehr einfach eine Brandschutzordnung Teil A in Ukrainisch erstellen. Eine Anschaffung des PC-Programmes ist damit u.U. eine Alternative zur externen Beauftragung, muss doch jede Brandschutzordnung Teil A den Gegebenheiten vor-Ort individuell angepasst werden. Mit den weiteren Erstellfunktionen für die Brandschutzordnung Teil B (Mitarbeiter) und Teil C (Brandschutzbeauftragte) in Deutsch liefert die Software verlässliche Lösungen für weitere Einsatzfelder im organisatorischen Brandschutz.

Gerne beraten wir Sie. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit der Software finden Sie hier.

Brandschutzordnung Teil A in ukrainischer Sprache erstellen
Mit der Sprachauswahl lässt sich die Brandschutzordnung Teil A leicht in Ukrainisch ausdrucken.
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Middle East: Ein nicht-alltäglicher Auftrag

Die Fluchtplan24 GmbH aus Dresden durfte im Auftrag des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland im April dieses Jahres die Flucht- und Rettungspläne für eine Auslandsvertretung im mittleren Osten erarbeiten.

Nach intensiven Abstimmungen zu diesem besonderen Gebäude folgte die normgerechte Erstellung in unseren Dresdner Büros. Am gestrigen Tag wurden die fertiggestellten Plandokumente nun ausgeliefert und das Projekt erfolgreich abgeschlossen.

Wir danken den Auftraggebern für das entgegengebrachte Vertrauen – sicher wird uns dieser besondere Auftrag noch lange in Erinnerung bleiben.

 

Dieses Objekt des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Flucht- und Rettungsplänen ausgestattet.
Foto: AA/KD
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Welcome 2021!

Erneut heißt es: Alles auf Anfang und Re-Start in ein frisches Kapitel! Und wenn wir sonst mit kühnen Ersttagsgrüßen die Normalität des Alltags wegbeschwören, wäre sie 2021 wohl doch wieder mal eine gern gespürte Erfahrung. Von Dresden aus wünschen wir unseren geschätzten Kunden und Partnern Gesundheit und einen guten Start ins Neue – möge es im Verlauf doch noch eines der ganz normalen Jahre werden können.

Als kleinen Willkommensgruß im neuen Jahr verlängern wir rechnerisch die Mehrwertsteuersenkung: Im Monat Januar senken wir den neuen Warenkorb-Bruttowert auf den Betrag, wie er bis 31.12. dagewesen wäre – die Eingabe des Gutschein-Codes “welcome2021” im Warenkorb macht dies sichtbar. (Nur für Online-Bestellungen bei fluchtplan24.de bis 31.01.2021.)

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich auch 2021 für unsere Produkte und Services entscheiden!