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ASR A 2.2 – Neue Fassung für “Maßnahmen gegen Brände”

Mit der nun erfolgten Überarbeitung der Technischen Regel ASR A 2.2 über “Maßnahmen gegen Brände” wird das schnelle Handeln im Brandfall weiter fokussiert und konkretisiert. Insbesondere Arbeitgeber sind gefordert, notwendige organisatorische und technische Maßnahmen für ein schnelles und zielorientiertes Handeln im Fall eines Brandes aufzustellen.

Wesentliche Punkte der Überarbeitung:

  • Die Anforderungen an Grundausstattung mit Feuerlöschern/Löschmitteln wurden konkretisiert
  • Anforderungen an Betriebe/Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung wurde konkretisiert
  • Erweiterung der Regeln organisatorischer Maßnahmen

Bei Letztgenanntem wird auf das Verhalten im Brandfall, welches durch eine Brandschutzordnung sowie den Flucht- und Rettungsplan geregelt wird, abgezielt. Zudem wird die zweckmäßige Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung eingegangen.